Systeme verstehen
Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierungssystem und Auffangsystem: Wofür sie gedacht sind und wo ihre Grenzen liegen.

Höhensicherung Schulungen
Sicherer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz: tätigkeitsbezogen, mit praktischen Übungen und nach DGUV Regel 112-198. Termine und Buchung auf Anfrage.
Wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzt, muss vor der ersten Benutzung wissen, wie sie sicher angelegt, angeschlagen und im Ernstfall verwendet wird. Die Erstschulung vermittelt genau das, mit Übungen statt reiner Theorie.
Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierungssystem und Auffangsystem: Wofür sie gedacht sind und wo ihre Grenzen liegen.
Anlegen, Einstellen und Anschlagen von Auffanggurt, Verbindungsmitteln und Anschlageinrichtungen, Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.
Praktische Übungen gehören bei PSAgA zur Unterweisung. Sie machen Handgriffe sicher, bevor sie im Einsatz gebraucht werden.
Wer mit PSAgA arbeitet, braucht ein vorab geplantes Rettungsverfahren. Die Schulung zeigt, warum Rettung zur Absturzsicherung gehört.
Unterweisung, Erstschulung und Sachkunde sind verschiedene Dinge. Die richtige Wahl hängt davon ab, was Sie tun und wo.
Sie oder Ihre Beschäftigten benutzen PSAgA zum ersten Mal: Hier setzt die Erstschulung an, bevor die Ausrüstung im Einsatz getragen wird.
Zur ErstschulungDie Unterweisung wird nach Bedarf wiederholt, mindestens alle zwölf Monate. Dafür gibt es ein eigenes Angebot.
Zum AngebotFür mehrere Beschäftigte an der eigenen Anlage kommt eine Schulung vor Ort in Frage. Auch dafür gibt es ein eigenes Angebot.
Zum AngebotArbeiten in Behältern, Silos und Schächten folgen eigenen Regeln und werden getrennt geschult.
Zum AngebotUnsicher, welche Schulung passt? Schreiben Sie uns Tätigkeit und Teilnehmerzahl.
Unsere Dozenten kommen aus der Praxis der Arbeit in der Höhe. Sie vermitteln, was im Alltag funktioniert, und zeigen die Handgriffe so, wie sie im Einsatz gebraucht werden.
Beispiele und Übungen stammen aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch allein.
Die Inhalte orientieren sich an Ihrer Ausrüstung und Ihren Arbeitsplätzen, nicht an einem Einheitsprogramm.
Fachbegriffe werden erklärt, Fragen aus dem Alltag haben Platz.
Termine und Buchung erfolgen auf Anfrage. Schildern Sie uns kurz, was Sie vorhaben, wir melden uns mit einem passenden Vorschlag.
Wer soll geschult werden, mit welcher Ausrüstung und in welcher Tätigkeit?
Wir prüfen mit Ihnen, ob Erstschulung, Wiederholung oder ein anderes Angebot passt.
Termin und Ablauf stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab.
Nach der Schulung erhalten Sie die Dokumentation der Schulung.
Unsicher, welche Schulung passt? Schreiben Sie uns Tätigkeit und Teilnehmerzahl.
Arbeitsschutzrecht und DGUV Regel 112-198 verlangen Unterweisung und Übung, keinen allgemeinen staatlichen Schein. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die betriebliche Unterweisung und die Gefährdungsbeurteilung.
Nach der DGUV Regel 112-198 vor der ersten Benutzung, nach Bedarf und mindestens alle zwölf Monate. Ändert sich die Gefährdung, kann eine frühere Wiederholung nötig sein.
Nicht pauschal. Die Unterweisung muss auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet sein und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Eine externe Schulung kann sie unterstützen.
Auf Anfrage. Schildern Sie uns Ihren Bedarf über das Kontaktformular.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@lwik.de.
Nennen Sie uns Ihren Bedarf.