Rettungsübung: eine Person wird in einer Trage am Seil gesichert

Höhensicherung Schulungen

PSAgA-Erstschulung mit Trainern aus der Praxis

Sicherer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz: tätigkeitsbezogen, mit praktischen Übungen und nach DGUV Regel 112-198. Termine und Buchung auf Anfrage.

  • Seit 2011 im Einsatz
  • Planung und Ausführung
  • Standort Hannover

PSAgA-Erstschulung nach DGUV Regel 112-198

Wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzt, muss vor der ersten Benutzung wissen, wie sie sicher angelegt, angeschlagen und im Ernstfall verwendet wird. Die Erstschulung vermittelt genau das, mit Übungen statt reiner Theorie.

Systeme verstehen

Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierungssystem und Auffangsystem: Wofür sie gedacht sind und wo ihre Grenzen liegen.

Ausrüstung benutzen

Anlegen, Einstellen und Anschlagen von Auffanggurt, Verbindungsmitteln und Anschlageinrichtungen, Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.

Üben statt nur zuhören

Praktische Übungen gehören bei PSAgA zur Unterweisung. Sie machen Handgriffe sicher, bevor sie im Einsatz gebraucht werden.

Rettung mitdenken

Wer mit PSAgA arbeitet, braucht ein vorab geplantes Rettungsverfahren. Die Schulung zeigt, warum Rettung zur Absturzsicherung gehört.

Welche Schulung brauche ich?

Unterweisung, Erstschulung und Sachkunde sind verschiedene Dinge. Die richtige Wahl hängt davon ab, was Sie tun und wo.

Unsicher, welche Schulung passt? Schreiben Sie uns Tätigkeit und Teilnehmerzahl.

Trainer aus der Praxis

Unsere Dozenten kommen aus der Praxis der Arbeit in der Höhe. Sie vermitteln, was im Alltag funktioniert, und zeigen die Handgriffe so, wie sie im Einsatz gebraucht werden.

Aus dem Arbeitsalltag

Beispiele und Übungen stammen aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch allein.

Tätigkeitsbezogen

Die Inhalte orientieren sich an Ihrer Ausrüstung und Ihren Arbeitsplätzen, nicht an einem Einheitsprogramm.

Verständlich erklärt

Fachbegriffe werden erklärt, Fragen aus dem Alltag haben Platz.

Anfrage: so läuft es ab

Termine und Buchung erfolgen auf Anfrage. Schildern Sie uns kurz, was Sie vorhaben, wir melden uns mit einem passenden Vorschlag.

  1. Bedarf nennen

    Wer soll geschult werden, mit welcher Ausrüstung und in welcher Tätigkeit?

  2. Passende Schulung klären

    Wir prüfen mit Ihnen, ob Erstschulung, Wiederholung oder ein anderes Angebot passt.

  3. Termin abstimmen

    Termin und Ablauf stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab.

  4. Teilnahme und Nachweis

    Nach der Schulung erhalten Sie die Dokumentation der Schulung.

Unsicher, welche Schulung passt? Schreiben Sie uns Tätigkeit und Teilnehmerzahl.

Häufige Fragen

Ist ein PSAgA-Schein gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitsschutzrecht und DGUV Regel 112-198 verlangen Unterweisung und Übung, keinen allgemeinen staatlichen Schein. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die betriebliche Unterweisung und die Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?

Nach der DGUV Regel 112-198 vor der ersten Benutzung, nach Bedarf und mindestens alle zwölf Monate. Ändert sich die Gefährdung, kann eine frühere Wiederholung nötig sein.

Ersetzt die Schulung die Unterweisung im Betrieb?

Nicht pauschal. Die Unterweisung muss auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet sein und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Eine externe Schulung kann sie unterstützen.

Wann sind Termine und Buchung möglich?

Auf Anfrage. Schildern Sie uns Ihren Bedarf über das Kontaktformular.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@lwik.de.

Schulung anfragen

Nennen Sie uns Ihren Bedarf.